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   VG Ansbach, 27.05.2021 - AN 15 K 19.00813   

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https://dejure.org/2021,16376
VG Ansbach, 27.05.2021 - AN 15 K 19.00813 (https://dejure.org/2021,16376)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27.05.2021 - AN 15 K 19.00813 (https://dejure.org/2021,16376)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27. Mai 2021 - AN 15 K 19.00813 (https://dejure.org/2021,16376)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    LStVG Art. 7 Abs. 2 Nr. 3; BayBO Art. 54 Abs. 2 S. 1; KG Art. 1, 2, 5, 6, 16 Abs. 5; VwZVG Art. 29, 31, 36
    Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Anfechtungsklage gegen Anordnung zur Beseitigung oder Absicherung einer nicht mehr standsicheren Stützmauer eines Privaten zu einem öffentlichen Waldweg hin, Erledigung der Grundverfügung

  • rewis.io

    Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Anfechtungsklage gegen Anordnung zur Beseitigung oder Absicherung einer nicht mehr standsicheren Stützmauer eines Privaten zu einem öffentlichen Waldweg hin, Erledigung der Grundverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 26.04.2012 - 11 CS 12.650

    Unschädlichkeit eines fehlenden Beschwerdeantrags

    Auszug aus VG Ansbach, 27.05.2021 - AN 15 K 19.00813
    Die Androhung beschwert den Betroffenen von da an nur noch dann, wenn die Behörde zu erkennen gibt, dass sie das Zwangsgeld gleichwohl beizutreiben gedenkt (BayVGH, B.v. 26.4.2012 - 11 CS 12.650 - BeckRS 2012, 52541 Rn. 13; B.v. 14.9.2006 - 11 CS 06.1475 - BeckRS 2009, 37517).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer

    Auszug aus VG Ansbach, 27.05.2021 - AN 15 K 19.00813
    Dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (a.a.O.) zufolge ist die Zwangsgeldandrohung eine "akzessorische Nebenentscheidung" im Sinn der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 15.11.1990 - 3 C 49/87 u. a. - NVwZ 1991, 570), bei deren Prüfung grundsätzlich nicht in die Prüfung der schon erledigten Grundverfügung einzutreten ist.
  • VGH Bayern, 14.09.2006 - 11 CS 06.1475

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Gelegentlichkeit" des Cannabiskonsums - etwa

    Auszug aus VG Ansbach, 27.05.2021 - AN 15 K 19.00813
    Die Androhung beschwert den Betroffenen von da an nur noch dann, wenn die Behörde zu erkennen gibt, dass sie das Zwangsgeld gleichwohl beizutreiben gedenkt (BayVGH, B.v. 26.4.2012 - 11 CS 12.650 - BeckRS 2012, 52541 Rn. 13; B.v. 14.9.2006 - 11 CS 06.1475 - BeckRS 2009, 37517).
  • VG Würzburg, 18.05.2009 - W 5 K 07.920

    Verbot der Annahme und Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus VG Ansbach, 27.05.2021 - AN 15 K 19.00813
    Diese widerstreitenden Gesichtspunkte (Prüfungseinschränkung nach Erledigung der Grundverfügung einerseits - Rechtsschutzgarantie andererseits) führen deshalb dazu, auch in Fällen wie dem vorliegenden so zu verfahren und eine summarische Rechtmäßigkeitsprüfung der Grundverfügung als geboten, aber auch ausreichend anzusehen (VG Würzburg, U.v. 18.5.2009 - 5 K 07.920 - BeckRS 2010, 51501).
  • VGH Bayern, 16.09.2010 - 1 CS 10.1803

    (Erneute) isolierte Zwangsgeldandrohung; selbständige Rechtsverletzung durch

    Auszug aus VG Ansbach, 27.05.2021 - AN 15 K 19.00813
    Soweit der Beklagten bei der Zwangsgeldbemessung innerhalb des gesetzlichen Rahmens einer weiter Entscheidungsspielraum zukommt, bei dem die Erfordernisse des Einzelfalles und die persönlichen Verhältnisse des Pflichtigen zu berücksichtigen sind (BayVGH, B.v. 16.9.2010 - 1 CS 10.1803 - BeckRS 2010, 31731 Rn. 23), hat der Kläger hiergegen im gerichtlichen Verfahren nichts Durchgreifendes vorgetragen.
  • VGH Bayern, 04.04.2016 - 10 ZB 14.2380

    Sicherheitsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer grenzständigen baufälligen

    Auszug aus VG Ansbach, 27.05.2021 - AN 15 K 19.00813
    Im Weiteren ist in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs geklärt, dass es der Gemeinde als Sicherheitsbehörde in Sachverhalten der vorliegenden Art unbenommen ist, zur Gefahrenabwehr auf die Normen des LStVG zurückzugreifen und stattdessen die auch in Betracht kommenden Normen des Bauordnungsrechts abzudrängen (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2016 - 10 ZB 14.2380 - BeckRS 2016, 45084).
  • VG Augsburg, 01.08.2017 - Au 1 K 17.458

    Feststellung der Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus VG Ansbach, 27.05.2021 - AN 15 K 19.00813
    Von einer Erledigung des Verwaltungsaktes ist insbesondere dann auszugehen, wenn das Regelungsobjekt des Verwaltungsakts entfällt (VG Augsburg, U.v. 1.8.2017 - 1 K 17.458 - BeckRS 2017, 121646 Rn. 25).
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